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Fahren unter Drogeneinfluss – rechtliche Folgen - Stand 01.02.2009 -
Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr Vorschrift Rechtsfolgen
Illegale Drogen im Blut und darauf beruhenden Ausfallerscheinungen
(sogenannte: relative Fahruntauglichkeit),
jedoch ohne konkrete Gefährdung anderer Personen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert
Straftat gem.
§ 316 Strafgesetzbuch (StGB)
(vorsätzliche oder fahrlässige Trunkenheit im Verkehr)
  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe;
  • in der Regel Entziehung der Fahrerlaubnis oder zumindest Fahrverbot bis zu 3 Monaten;
  • 7 Punkte
Illegale Drogen im Blut und darauf beruhender konkreter Gefährdung anderer Personen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert (z. B.: Unfall oder Beinaheunfall) Straftat gem.
§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB
(vorsätzliche oder fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs)
  • Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe;
  • in der Regel Entziehung der Fahrerlaubnis oder zumindest Fahrverbot bis zu 3 Monaten;
  • 7 Punkte
Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr Vorschrift Rechtsfolgen
unter der Wirkung von Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin, Designeramphetamin (MDE oder MDMA)
(Anlage zu § 24 a StVG)
Hinweis:
Eine solche Wirkung wird unwiderlegbar vermutet, wenn eines dieser Betäubungsmittel im Blut nachgewiesen werden kann. Einen Grenzwert wie bei Alkohol gibt es bislang nicht! 
Ordnungswidrigkeit nach
§ 24a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG )
Regel-Bußgeld von 500 EURO;
1 Monat Fahrverbot;
4 Punkte

Im ersten Wiederholungsfall:
1000 EURO Regel-Bußgeld;
3 Monate Fahrverbot;
4 Punkte

Bei jedem weiteren Wiederholungsfall:
1500 EURO Regel-Bußgeld;
3 Monate Fahrverbot;
4 Punkte
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