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Fahren unter Drogeneinfluss – rechtliche Folgen - Stand 01.02.2009 -
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Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr
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Vorschrift
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Rechtsfolgen
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Illegale Drogen im Blut und darauf beruhenden Ausfallerscheinungen (sogenannte: relative Fahruntauglichkeit), jedoch ohne konkrete Gefährdung anderer Personen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert
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Straftat gem. § 316 Strafgesetzbuch (StGB) (vorsätzliche oder fahrlässige Trunkenheit im Verkehr)
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- Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe;
- in der Regel Entziehung der Fahrerlaubnis oder zumindest Fahrverbot bis zu 3 Monaten;
- 7 Punkte
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Illegale Drogen im Blut und darauf beruhender konkreter Gefährdung anderer Personen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert (z. B.: Unfall oder Beinaheunfall)
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Straftat gem. § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB (vorsätzliche oder fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs)
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- Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe;
- in der Regel Entziehung der Fahrerlaubnis oder zumindest Fahrverbot bis zu 3 Monaten;
- 7 Punkte
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Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr
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Vorschrift
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Rechtsfolgen
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unter der Wirkung von Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin, Designeramphetamin (MDE oder MDMA)
(Anlage zu § 24 a StVG)
Hinweis:
Eine solche Wirkung wird unwiderlegbar vermutet, wenn eines dieser Betäubungsmittel im Blut nachgewiesen werden kann. Einen Grenzwert wie bei Alkohol gibt es bislang nicht!
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Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG )
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Regel-Bußgeld von 500 EURO;
1 Monat Fahrverbot;
4 Punkte
Im ersten Wiederholungsfall:
1000 EURO Regel-Bußgeld;
3 Monate Fahrverbot;
4 Punkte
Bei jedem weiteren Wiederholungsfall:
1500 EURO Regel-Bußgeld;
3 Monate Fahrverbot;
4 Punkte
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