BOB Verkehrsthema des Monats Januar / Februar 2026 – Umgang mit Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr

Anlässlich der anstehenden Faschingszeit möchten wir uns erneut dem Kernthema der BOB-Kampagne widmen, der Alkoholprävention im Straßenverkehr.

Aus unserer Sicht steht dem Feiern nichts im Wege, aber wir möchten eindringlich vor alkoholisierten Fahrten mit Verkehrsmitteln warnen.

Nicht nur Fahrten mit dem PKW sind gefährlich und können Strafen nach sich ziehen, auch bei der Nutzung anderer Verkehrsmittel wie dem E-Scooter, dem Fahrrad oder motorisierten Zweirädern drohen Konsequenzen.

Wie gefährlich die Auswirkungen von Alkohol sein können, zeigt dass eine deutlich verlangsamte Reaktion eintreten kann, eine veränderte Wahrnehmung und / oder sogar Realitätsverlust. Das Risiko neben Strafen auch das Leben von sich und anderen Verkehrsteilnehmern zu gefährden ist groß.

Auch am nächsten Tag kann es besser sein, das Fahrzeug stehen zu lassen. Denn Restalkohol, Übermüdung und Kater können das Reaktionsvermögen negativ beeinflussen. Wer dann einen alkoholbedingten Fahrfehler begeht, den Verkehr gefährdet oder einen Unfall verursacht, muss schon ab 0,3 Promille Blutalkohol mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkte oder sogar mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.

ADAC bietet online die Möglichkeit, sich ausrechnen zu lassen, wie hoch der Blutalkoholkonzentration bei Alkoholkonsum je nach Geschlecht, Alter und Gewicht ungefähr wäre.

Für eine exakte Berechnung der Blutalkoholkonzentration sind allerdings zahlreiche individuelle Faktoren wichtig. 

Achtung! Der Promillerechner dient nur zur groben Orientierung und trifft keine Aussage über die individuelle Fahrtüchtigkeit. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Promillerechner: Kostenlos und einfach berechnen

Nicht nur Alkohol im Straßenverkehr birgt Gefahren, sondern auch der Konsum von Cannabis.

Trotz der Legalisierung von Cannabis, gelten im Straßenverkehr eindeutige Regeln!

Der Konsum von Cannabis und die Teilnahme im Straßenverkehr sind klar zu trennen. Wer kifft, fährt nicht!

Schaut euch gerne die Kampagne des Deutschen Verkehrssicherheitsrates „High fährt nicht – high lässt fahren“ an unter:

High lässt fahren – Kampagne zu Cannabis im Straßenverkehr | Deutscher Verkehrssicherheitsrat

Was die Regelungen und Grenzwerte betrifft, findet ihr alles Wichtige unter:

Nach Cannabis Auto fahren? Don’t drive high! | #mehrAchtung

Unser Fazit ist eindeutig – Feiert ausgelassen, aber setzt euch nur nüchtern hinters Steuer!

In diesem Sinne…euer BOB Team des Polizeipräsidiums Trier wünscht euch schöne und sichere Faschingstage!

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